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Grußpflicht

Alle Uniformträger (SS und Gendarmen) mußten von Männern und Frauen unter Androhung strengster Strafen durch Lüftung der Kopfbedeckung bzw. Verneigen gegrüßt werden. Diese Anweisung wurde im Frühjahr 1944 aufgehoben, als man eine =>Kommission des Internationalen Roten Kreuzes erwartete. Quelle: 279)