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Zentralstelle für jüdische Auswanderung in Böhmen und Mähren

Dieses Amt wurde am 22. Juli 1939 auf Befehl des Reichsprotektors =>v. Neurath gegründet (Mitteilung in der Prager Tageszeitung „Der neue Tag“).

Mit der Leitung wurde SS-Oberführer =>Dr. Stahlecker als SD-Führer und Befehlshaber der Sicherheitspolizei in =>Böhmen und Mähren betraut. Dienststellenleiter wurde bis zum Kriegsende SS-Sturmbannführer =>Hans Günther. Diese Behörde, oft auch „Zentralamt“ genannt, wurde von SS-Obersturmbannführer =>Adolf Eichmann nach dem Muster des „Reichszentralamtes für jüdische Auswanderung“ eingerichtet (durch Göring am 24. Januar 1939 eingesetzt). An der Spitze dieses Amtes stand =>Heydrich, die praktische Arbeit übernahm allerdings =>Eichmann. Im Rahmen des =>Reichssicherheitshauptamtes (Amt IV) unterstand das Amt dem SS-Gruppenführer Heinrich Müller.

1943 war das Amt IV in sechs Gruppen aufgeteilt. Die Gruppe IV B befaßte sich mit Kirchen, Freimaurern, Sekten, Juden. Die Untergruppe IV B 4 , stets unter =>Eichmanns Leitung, hatte die Aufgaben: Judenangelegenheiten, Räumungsangelegenheiten, Einbeziehung des volks- und staatsfeindlichen Vermögens, Aberkennung der reichsdeutschen Staatsangehörigkeit usw.. Nicht theoretisch aber praktisch war das „Zentralamt“ mit der Abteilung IV B 4 identisch. Die „Zentralstelle“ war anfangs nur für Prag und die Umgebung zuständig, am 16. Februar 1940 wurden ihre Befugnisse auf das gesamte =>Protektorat ausgeweitet. Das „Zentralamt“, das anfangs tatsächlich auch für Auswanderung zuständig war, befaßte sich in Folge mit der Anordnung und Abwicklung der =>Transporte in die Vernichtungslager und war zuständig für die Einziehung der Vermögenswerte. Quelle: 1061)